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45481 Mülheim an der Ruhr
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Dieses Portal versteht sich als Anlaufstelle für Beschäftigungsgeber und für Hinweisgeber nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Was ist das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)?
Hier haben Sie die Möglichkeit, als jemand, der in einem beruflichen Zusammenhang einen Hinweis abgeben möchte, dies zu tun.
Sie haben hierzu verschiedene Möglichkeiten, die Sie über die Navigation dieser Seite erreichen. Sie können auch einen anonymen Hinweis abgeben, wobei jedoch keine Verpflichtung besteht, diesem nachzugehen. Bitte nutzen Sie bestenfalls die ID-Nummer, die Sie auf der Seite Ihres beruflichen Umfelds gefunden haben, um die Zuordnung zu erleichtern. Bitte bedenken Sie auch, dass bewusste Falschmeldungen durchaus Konsequenzen für Sie haben können. Grundsätzlich sind Sie im Rahmen des HinSchG als Hinweisgeber geschützt.
Im Rahmen Ihrer Meldung werden in der Regel personenbezogenen Daten verarbeitet. Bitte lesen Sie hierzu unsere Datenschutzhinweise.
Wir versichern die Vertraulichkeit in höchstem Maße. Wir handeln ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen des HinschG und der DSGVO. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Als erfahrene Datenschützer setzen wir für Sie individuell alle Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) um. Wir bieten unparteiisch, neutral und zuverlässig die Funktion als Meldestelle unter Berücksichtigung aller Meldewege und übernehmen die Kommunikation und Dokumentation. Selbstverständlich besitzen wir die nötige Sachkunde und bieten größte Vertraulichkeit in allen Belangen.
Wir versichern die Vertraulichkeit in höchstem Maße. Wir handeln ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen des HinschG und der DSGVO. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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